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Verkaufsbedingungen

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1. Präambel

Das Unternehmen APP'Live entwirft und produziert eine Reihe von Softwarepaketen für Tourismusfachleute. Sie bietet ihren Kunden Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“ genannt) an, wie zum Beispiel:

- die Überlassung von Softwarepaketen und Drittsoftware mittels Nutzungslizenzen;

- Verkauf von Ausrüstung;

- die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit oder nicht im Zusammenhang mit Softwarepaketen;

- Website-Erstellungsdienste;

- Website-Hosting-Dienste;

- Dienste im ASP-Modus (Application

Geistiges Eigentum, wie funktionelle und organische Analysedateien, Programmier- und Testdateien;

 

2. Zweck

Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer den vertraglichen Rahmen für alle vom Kunden bei APP'Live bestellten Dienstleistungen festzulegen.

 

3. Definitionen

- „Bestellung“: bezeichnet das von den Parteien unterzeichnete Dokument im Hinblick auf die Erbringung der in der Bestellung genannten Dienstleistungen durch APP'Live und die Festlegung ihrer endgültigen Ausführungsbedingungen in Bezug auf Fristen und Kosten;

- "Referent Executive": bezieht sich auf die Person, die zuvor in der Verwendung des Softwarepakets geschult wurde und vom Kunden aufgrund ihrer Fähigkeiten, Erfahrung und Verfügbarkeit speziell autorisiert wurde, um die Überwachung der APP'Live-Dienste in einem privilegierten Gesprächspartner von Qualität sicherzustellen. Der Kunde muss den Namen dieser oder dieser vermittelnden Führungskräfte innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Dienstleistungen mitteilen. Wenn sich der Bezugsrahmen ändert, wird der Kunde APP'Live innerhalb von acht Tagen nach dieser Änderung informieren;

- „Kunde“: bezeichnet den Vertragspartner von APP'Live, vertreten durch eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person;

- „Sonderbedingungen“: bezeichnet das diesen allgemeinen Bedingungen unterliegende Vertragsdokument, in dem die vom Kunden abonnierten Dienstleistungen, ihre Ausführungsmodalitäten und ihre finanziellen Bedingungen beschrieben werden. Besondere Bedingungen sind mit jeder Dienstleistung verbunden und unterliegen diesen allgemeinen Bedingungen;

- „Vertrag“: bezeichnet alle Vertragsdokumente, auf die im Artikel „Vertragsdokumente“ Bezug genommen wird;

- „Dokumentation“: bezeichnet die Benutzerdokumentation sowie gegebenenfalls die Online-Dokumentation und im Allgemeinen alle technischen Informationen in Bezug auf das Softwarepaket, mit Ausnahme derjenigen, die das vorbereitende Designmaterial im Sinne von Artikel L.112 darstellen. 2 des Gesetzes über geistiges Eigentum, wie funktionelle und organische Analysedateien, Programmier- und Testdateien;

- „Lizenz zur Nutzung der Softwarepakete“: bezeichnet das Recht zur Nutzung einer Kopie der Softwarepakete gemäß den Bedingungen dieser allgemeinen Bedingungen und den spezifischen Bedingungen der Softwarelizenz;

- „Drittanbietersoftware“: bezieht sich auf Software, die von einem Drittherausgeber veröffentlicht wurde, dessen Lizenz gemäß der Lizenzvereinbarung des Herausgebers gewährt wird.

- „Gerätewartung“: bezeichnet alle Maßnahmen, die es ermöglichen, Geräte in gutem Betriebszustand zu halten, ausgenommen Softwarepakete“.

- „Ausrüstung“: bezeichnet alle Maschinen, Elemente und Zubehörteile, die in den besonderen Verkaufsbedingungen für Ausrüstungen definiert sind, die für die Verwendung der Softwarepakete erforderlich sind oder nicht, und möglicherweise gemäß den besonderen Verkaufsbedingungen für Ausrüstungen geliefert werden“.

- „Software“: bezeichnet das von diesen Geschenken abgedeckte Softwarepaket sowie seine zusätzlichen Module, auf die im Bestellformular verwiesen wird und die im Anhang zu den spezifischen Lizenzbedingungen des Softwarepakets beschrieben sind;

- „Kommerzielles Angebot“: bezieht sich auf das von APP'Live erstellte Dokument, das alle von APP'Live dem Kunden angebotenen Dienstleistungen beschreibt und das im Falle der Unterzeichnung des Bestellformulars ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsdokumente ist;

- „Dienstleistungen“: bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die voraussichtlich von APP'Live angeboten werden (Lieferung von Softwarepaketen, Software und Hardware von Drittanbietern und Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen), auch gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Bedingungen nur zu den besonderen Bedingungen, die für jede Dienstleistung spezifisch sind.

- „Support“: bezieht sich auf alle Maßnahmen, mit Ausnahme von Installation und Verwaltung, die darauf abzielen, telefonische Unterstützung bei der Fehlerbehebung zu leisten, den Kunden zu unterstützen, der in der Verwendung der von APP 'Live gewährten und verwalteten Lizenzen geschult wird, neue Versionen oder Subversionen bereitzustellen -Versionen';

 

4. Vertragsunterlagen

Die Vertragsdokumente lauten wie folgt, in absteigender Reihenfolge:

- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Anhänge

- die besonderen Bedingungen und ihre Anhänge

- Bestellung

- das kommerzielle Angebot

Die „Quality Charters“ treten nicht in den Vertragsbereich ein; sie werden dem Kunden nur zu Informationszwecken mitgeteilt.

Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Rangkriterien nach folgenden Grundsätzen angewendet:

- Pflicht für Pflicht

- oder andernfalls Absatz für Absatz

- oder andernfalls Artikel für Artikel.

 

APP'Live behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der „Qualitätschartas“ und insbesondere die darin beschriebenen Verfahren jederzeit zu aktualisieren.

 

5. Gültigkeit kommerzieller Angebote

Sofern im kommerziellen Angebot von APP'Live nicht anders angegeben, ist es einen Monat ab dem Datum seiner Übermittlung an den Kunden gültig, vorausgesetzt, dass der Kunde das unterschriebene Angebot innerhalb eines Monats zurücksendet, nachdem er den Inhalt der Vertragsdokumente gelesen hat. Nach Ablauf dieser Frist behält sich APP'Live das Recht vor, den Inhalt der Vertragsdokumente ganz oder teilweise zu ändern.

Alle Bestellungen sind mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden und APP'Live endgültig, was die Annahme des kommerziellen Angebots und aller im Bestellformular genannten Vertragsdokumente impliziert.

 

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt an den auf dem Bestellformular angegebenen Ort und innerhalb der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist. Diese Frist ist immer indikativ. Darüber hinaus hat die Nichteinhaltung der vom Kunden zu zahlenden Fristen voraussichtlich einen mindestens gleichwertigen Lieferverzug von APP'Live zur Folge wie der vom Kunden zu vertretende. Letzterer kann wegen der Verzögerung oder Verschiebung des Liefertermins keinen Schadensersatz oder die Stornierung seiner Bestellung verlangen.

 

7. Einhaltung

Sofern in den Sonderbedingungen nicht anders angegeben, hat der Kunde eine Frist von 30 (dreißig) Tagen ab Lieferung der Dienstleistungen, der vorliegenden Gegenstände, um deren Übereinstimmung mit dem Kostenvoranschlag sicherzustellen und gegenüber APP' Live per Einschreiben geltend zu machen mit Empfangsbestätigung, jede Nichteinhaltung. Andernfalls und sofern in den Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, gilt die Annahme als stillschweigend und vorbehaltlos erworben, auch wenn die Leistungen durch Dritte ganz oder teilweise nicht verfügbar oder unbrauchbar sind.

Die Parteien vereinbaren, dass die Nutzung der Dienste, die Gegenstand der vorliegenden sind, durch den Kunden den vorbehaltlosen Erhalt der betreffenden Elemente zur Folge hat.

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8. Dauer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem Datum der Unterzeichnung der ersten Bestellung durch die Parteien bis zum jüngsten der folgenden Daten in Kraft:

  • entweder das Datum des Inkrafttretens eines neuen Kostenvoranschlags mit neuen allgemeinen Bedingungen;

  • entweder am Ende der Ausführung der besonderen Bedingungen, die diesen allgemeinen Bedingungen unterliegen, es sei denn, APP'Live bringt die "Kündigungsklausel" ins Spiel

 

9. Geistiges Eigentum

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9.1.Software

APP'Live ist Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den Softwarepaketen und besitzt die für deren Vertrieb erforderlichen Rechte sowie an der zugehörigen Dokumentation. Die von APP'Live dem Kunden gewährte Nutzungslizenz, deren Bedingungen in den Besonderen Bedingungen der Softwarelizenz definiert sind, beinhaltet keine Übertragung von geistigem Eigentum zugunsten des Kunden. Folglich ist dem Kunden jede Handlung oder Handlung untersagt, die direkt oder indirekt das Urheberrecht von APP'Live an dem Softwarepaket, wie in den besonderen Bedingungen der Softwarelizenz definiert, oder andere Vorrechte des geistigen Eigentums verletzen könnte mit dem Softwarepaket verbunden sein, wie z. B. solche in Bezug auf gewerbliches Eigentum.

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9.2 Software von Drittanbietern

APP'Live verwendet für die Erstellung seiner Softwarepakete sogenannte „Open-Source“-Komponenten. APP'Live erklärt, dass es die Rechte zur Nutzung von Software Dritter und die für deren Vertrieb erforderlichen Rechte im Rahmen der ihm im Rahmen seiner Nutzungslizenz eingeräumten Rechte besitzt, die der Kunde gelesen und akzeptiert zu haben erklärt die Bedingungen. Dem Kunden ist jede Nutzung untersagt, die nicht ausdrücklich durch diese Lizenzen genehmigt wurde, was eine Straftat der Fälschung darstellt. Die Liste der Fremdsoftware und die Referenz der entsprechenden Benutzerlizenzen stehen den Softwarepaketen zur Nutzung zur Verfügung.

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9.3 Studien und Dokumente

APP'Live behält das vollständige Eigentum an den Studien und Unterlagen, die während der Vertragserfüllung erstellt wurden.

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10. Materialeigentum

Die Materialien bleiben Eigentum von APP'Live, unabhängig von der Finanzierungsmethode, bis zur vollständigen Zahlung des Preises, Kapitals und der Zinsen an APP'Live, wie in den besonderen Verkaufsbedingungen für die Materialien definiert. Diese Eigentumsvorbehaltsklausel verhindert nicht den Gefahrenübergang auf den Kunden bei Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden.

 

11. Vertraulichkeit

Folgendes gilt für jede der Parteien und ihre Mitarbeiter als vertraulich:

- Informationen, Unterlagen aller Art und Know-how, unabhängig davon, in welchem Medium und in welcher Form sie übermittelt werden

- von der anderen Partei übermittelt

- in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand, Art und Umfang der betreffenden Dienstleistungen.

 

Jede der Parteien verpflichtet sich, dass die Informationen, die sie zur Ausführung des Vertrages von der anderen Partei erhält:

- geschützt und streng vertraulich behandelt werden und mit der gleichen Vorsicht und dem gleichen Schutz behandelt werden, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Bedeutung genießen

- werden intern nur an ihre Mitarbeiter übermittelt, die diese für die Durchführung dieses Vertrages unbedingt kennen müssen, und um sicherzustellen, dass diese Informationen nur von diesen Personen in diesem ausschließlichen Zusammenhang verwendet werden können

- weder direkt noch indirekt, aus welchem Grund auch immer, in welcher Form auch immer, offengelegt werden oder wahrscheinlich werden

- aus welchem Grund auch immer weder ganz noch teilweise für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Vertrages verwendet werden.

 

Jede der Parteien garantiert die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter, denen sie die genannten Informationen offengelegt hat. 

Für den Fall, dass abweichend vom Vorstehenden eine der Parteien von der anderen Partei ermächtigt worden wäre, vertrauliche Informationen an einen Dritten weiterzugeben, ist diese Partei auch für die Einhaltung der genannten Geheimhaltungspflichten durch diesen Dritten verantwortlich zu diesem Vertrag. Folglich wäre die besagte Partei für jedes Versäumnis verantwortlich, das von den Personen begangen wird, für die sie verantwortlich ist.

 

Dieser Artikel gilt nicht für Informationselemente:

- die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung gemeinfrei waren oder gemeinfrei geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diesen Vertrag vorliegt 

- von denen die betroffene Partei nachweisen konnte, dass sie sich vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages in ihrem Besitz befanden;

- die sich aus internen Entwicklungen ergeben, die von der betroffenen Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen im Sinne dieses Artikels durchgeführt wurden

- die einer der Parteien oder ihren Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Dritten mitgeteilt werden, ohne dass ein Verstoß gegen diesen Artikel vorliegt

- die mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden.

 

Die Bestimmungen dieses Artikels bleiben aus welchem Grund auch immer für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Vertragsablauf in Kraft.

 

12. Finanzielle Bedingungen

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12.1 Preis

Der Kunde zahlt als Gegenleistung für die von APP'Live gelieferten Lieferungen und Dienstleistungen den Preis, dessen Höhe im Kostenvoranschlag angegeben ist, andernfalls in den besonderen Bedingungen, die für jede Dienstleistung spezifisch sind.

Die Preise verstehen sich exklusive Steuern, Zölle und anfallende Steuern werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind die am Tag der Rechnungsstellung gültigen.

Die Durchführung der Dienste auf Kosten von APP'Live unterliegt der Zahlung der vom Kunden bei der Bestellung fälligen Beträge, wie im Bestellformular angegeben.

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Für Hardware-Wartungs- und Softwarepaket-Support-Services wird der Preis nach Unterzeichnung des Kostenvoranschlags vollständig in Rechnung gestellt, dann am Jahrestag des Ablaufs der Laufzeit.

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Bei Abonnements wird der Preis für ein Jahr bei Lieferung der betreffenden Produkte mit monatlichem Bankeinzug in Rechnung gestellt, wenn der Kunde diese Zahlungsart gewählt hat, ansonsten wird der Zahlungsrhythmus im Angebot festgelegt.

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Rechnungen sind zahlbar zehn (10) Tage ab Zugang und bei Regress mittels Wechselauszug (LCR) am Ende ihrer Fälligkeit.

 

12.2 Zahlungsbedingungen

In Ermangelung des Lastschrifteinzugsverfahrens ist die zwischen den Parteien bevorzugte Zahlungsmethode die Wechselauszugsrechnung (LCR). In Anbetracht dessen verpflichtet sich der Kunde, auf erste Anfrage alle erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen und vorzulegen, um die Einführung dieser Zahlungsmethoden zugunsten von APP'Live zu fördern. Alle Kosten, die durch die Rücksendung eines Artikels oder eine nicht bezahlte Lastschrift entstehen, sowie alle Inkassokosten gleich welcher Art, die APP'Live zur Begleichung der Forderung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

12.3 Preisrevision

Für den Fall, dass der Vertrag eine Indexierung des Preises vorsieht, erfolgt diese am Tag der Vertragsverlängerung gemäß der Entwicklung des Syntec-Index für IT-Dienstleistungen (letzter bekannter Index).

Der Preis errechnet sich dann nach folgender Formel: P = Po Syntec __ Syntec Co

- P = Neupreis / Po = bei Vertragsabschluss vereinbarter Preis

- Syntec = Wert des letzten bekannten Syntec-Index zum Datum der Überarbeitung

- Syntec Co = bei Vertragsabschluss bekannter Indexwert.

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Im Falle des Verschwindens des Revisionsindex und des Fehlens einer Einigung über einen neuen Index wird dem Präsidenten des Handelsgerichts von Bourges die ausdrückliche Befugnis übertragen, einen Index festzulegen, der in die Revisionsformel integriert wird.

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Dieser Index muss so gewählt werden, dass er dem fehlenden Index möglichst nahe kommt und den Geist respektiert, den die Parteien bei der Festlegung dieser Revisionsklausel definieren wollten.

 

13. Verspätete Strafen

Die Nichtzahlung der am Fälligkeitstag fälligen Beträge führt ungeachtet der Anwendung der Klausel „Kündigung“ automatisch und allein durch die Tatsache des Eintreffens der Frist:

- die sofortige Zahlung aller noch fälligen Beträge, unabhängig von der vorgesehenen Zahlungsart

- die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe der vom Kunden geschuldeten Beträge zuzüglich eines jährlichen Satzes von 25 %. Gemäß Artikel L. 441-6 des Handelsgesetzbuchs werden Verzugszinsen bei Nichtzahlung am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum fällig. Der Satz dieser Strafen beträgt 25 %. Darüber hinaus wird dem Gläubiger für jede Zahlung innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungsdatum eine pauschale Vertragsstrafe von 40 Euro fällig.

- Die Vertragsstrafen sind am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum zahlbar.

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Bei Rückgriff auf eine Finanzierungsorganisation oder Rechnungsstellung durch einen vom Kunden benannten Dritten haftet der Kunde gesamtschuldnerisch für alle von ihm nicht gezahlten Beträge.

Die Beitreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden: Sie belaufen sich auf 100 € ohne MwSt. im Falle einer Mahnung durch den Anwalt von APP'Live, 500 € ohne MwSt. im Falle einer Vorladung und 800 € ohne MwSt wenn der Fall zu einer Entscheidung führt, mit der der Kunde aufgefordert wird, die unbezahlten Rechnungen zu bezahlen. Die Kosten des Gerichtsvollziehers sind vom Kunden vollständig an APP'Live zu erstatten.

 

14. Suspendierung

APP'Live behält sich das Recht vor, die Ausführung aller im Bestellformular genannten Dienstleistungen im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden nach Mahnung per Einschreiben mit Rückschein, die länger als zehn ( 10) Tage. , und dies bis zur Zahlung der ausstehenden Rechnung, ohne dass diese Aussetzung als Kündigung angesehen wird und unbeschadet des Rechts von APP'Live, die Einziehung der fälligen Beträge und des möglicherweise fälligen Schadens zu verlangen.

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Für Wartungs- und Supportgebühren wird jedes angefangene Jahr in voller Höhe fällig.

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Im Allgemeinen unterliegt die Ausführung einer Bestellung durch APP'Live dem Fehlen von nicht eingezogenen Forderungen von APP'Live gegenüber dem Kunden, welcher Art auch immer.

 

15. Kündigung

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15.1 Kündigung wegen Verzugs

Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten durch eine Partei, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Einschreiben mit Rückschein behoben wird, in dem die Verletzung der Ursache mitgeteilt wird, kann die andere Partei von Rechts wegen:

- entweder die von der betreffenden Verletzung betroffenen Sonderbedingungen kündigen; in diesem Fall führt die Kündigung der genannten Sonderbedingungen nicht zur Kündigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der anderen Sonderbedingungen der abonnierten Dienste, die in Kraft bleiben.

- entweder die spezifischen Software-Lizenzbedingungen kündigen; In diesem Fall werden alle allgemeinen und besonderen Bedingungen automatisch beendet.

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15.2 Sonstige Kündigungsfälle

Je nach Fall und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 15 (fünfzehn) Tagen behält sich APP'Live das Recht vor, diese Sonderbedingungen in den folgenden Fällen einseitig zu kündigen:

- Eröffnung eines Verfahrens zur Zwangsverwaltung oder Liquidation des Kunden, sofern der Gerichtsvollzieher nichts anderes bestimmt

- Änderungen, die der Kunde APP'Live nicht mitgeteilt hat und die sich auf die am Tag der Bestellung bestehende Software- und Hardwareumgebung auswirken.

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15.3 Folgen der Kündigung

Die Kündigung einer der Sonderbedingungen hat nicht die Kündigung der anderen im Bestellformular genannten Vertragsdokumente zur Folge, mit Ausnahme der Sonderbedingungen der Softwarelizenz, deren Kündigung die Kündigung der Sonderbedingungen des Softwarepakets zur Folge hat Unterstützung.

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Die Kündigung versteht sich vorbehaltlich etwaiger Schadensersatzansprüche des Geschädigten.

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15.2 Rückgabe

Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde das Softwarepaket unverzüglich zurückzugeben, wobei alle Kosten für den Rücktransport des Softwarepakets ausschließlich vom Kunden zu tragen sind.

 

16. Allgemeine Zusammenarbeit

Die Parteien vereinbaren, im Rahmen ihrer Beziehung eng zusammenzuarbeiten. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Zusammenarbeit für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Geschenke unerlässlich ist.

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Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung aktiv mit APP'Live zusammenzuarbeiten und verpflichtet sich insbesondere:

- unaufgefordert und auf erste Anfrage von APP'Live die für die Erbringung der Leistungen von APP'Live erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere die technischen Unterlagen, übermitteln

- einen Referenzmanager benennen und dies mit ausreichender Vorankündigung im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.

 

17. Keine Wilderei

Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beendigung des Vertragsverhältnisses kein Personal von APP'Live abzuwerben oder einzustellen.

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Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, verpflichtet er sich, APP'Live eine Vertragsstrafe in Höhe von zwölf Monaten des letzten Bruttomonatsgehalts der betreffenden Person(en) zu zahlen.

 

18. Haftung

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass APP'Live für die Erbringung aller in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Dienstleistungen an eine Verpflichtung gebunden ist.

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APP'Live kann nicht haftbar gemacht werden, wenn:

- der Kunde selbst nicht alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, wie sie hierin und in den Sonderbedingungen vorgesehen sind

- bei Fehlern oder Fahrlässigkeit des Kunden, eines seiner Mitarbeiter oder eines vom Kunden beauftragten Dritten

- im Falle der Nichteinhaltung der Empfehlungen von APP'Live durch den Kunden, seine Mitarbeiter und den besagten Dritten.

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Die Parteien vereinbaren, dass APP'Live nur für die Folgen direkter Schäden haftbar gemacht werden kann, ausgenommen indirekte Schäden wie Gewinn-, Umsatz-, Margen-, Einkommens-, Auftrags-, Kunden-, Betriebs-, Handelsverluste, Imageschäden, ohne dass diese Liste vollständig ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich gegen das Risiko einer Beschädigung von Dateien, Computerspeichern oder Dokumenten, Materialien oder Programmen zu schützen, die er APP'Live im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen hätte anvertrauen können, indem er ein Duplikat der erstellt alle Dokumente, Dateien und Medien.

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Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, wenn APP'Live gemäß den Bedingungen dieses Artikels haftbar gemacht wird, diese auf die Beträge beschränkt ist, die der Kunde tatsächlich für die Verletzung am Ursprung des angeblichen Schadens gezahlt hat.

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Die Bestimmungen dieses Vertrages verteilen das Risiko zwischen den Parteien. Die vereinbarten Preise spiegeln diese Risikoverteilung und die daraus resultierende Haftungsbeschränkung wider.

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Die vorstehende Beschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder Tod.

 

19. Personenbezogene Daten

Jede der Parteien ist für die Formalitäten verantwortlich, die ihr gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten obliegen, insbesondere dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über die Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten (im Folgenden „Datenschutz“) Gesetz), insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Ströme außerhalb der Europäischen Union.

 

20. Vertragliche Verjährung

Mit Ausnahme von Klagen, die von APP'Live gegen den Kunden im Falle der Nichtzahlung der fälligen Beträge für die Erbringung der von diesen Geschenken abgedeckten Dienstleistungen erhoben werden können, und sofern in der öffentlichen Ordnung nichts anderes vorgesehen ist Parteien verbieten sich gegenseitig, eine Klage gegen die andere mehr als ein (1) Jahr nach Eintritt des auslösenden Ereignisses zu erheben.

 

21. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt setzen die Verpflichtungen der Parteien aus. Als Fälle höherer Gewalt gelten ausdrücklich die von der Rechtsprechung üblicherweise vorbehaltenen Fälle. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass höhere Gewalt als jedes Ereignis definiert ist, das sich der Kontrolle von APP'Live entzieht und gegen das sich APP'Live nicht angemessen schützen konnte und dessen Folgen es nicht anders hätte mildern können als durch Kosten, die in keinem Verhältnis zu der von ihr erhaltenen Vergütung stehen.

 

22. Versicherung

APP'Live erklärt, bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung für alle körperlichen, materiellen und immateriellen Schäden abgeschlossen zu haben, die dem Kunden oder einem Dritten im Rahmen der Durchführung des vorliegenden Auftrages entstehen.

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Der Kunde erklärt, eine Haftpflichtversicherung bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen zu haben, für alle Schäden, die an den Geräten verursacht werden können, die bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum von APP'Live bleiben.

 

23. Referenz

APP'Live ist ausdrücklich berechtigt, den Kunden in seiner Kommunikation mit Dritten als kommerzielle Referenz anzugeben.

 

24. Gesamtheit

Der Vertrag, der aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem kommerziellen Angebot, dem Kostenvoranschlag oder unterzeichneten Bestellformular, den spezifischen Bedingungen für die damit verbundenen Dienstleistungen sowie den geltenden Qualitätschartas besteht, drückt alle Verpflichtungen der Parteien aus.

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Kein anderes technisches, werbliches oder kaufmännisches Dokument, keine Korrespondenz vor Vertragsunterzeichnung kann eine Verpflichtung für eine der Parteien begründen.

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25. Entwicklung

Um die Entwicklung seiner Dienstleistungen oder seiner administrativen und kommerziellen Verwaltung zu ermöglichen, kann APP'Live bestimmte Klauseln und Bedingungen der Vertragsdokumente, auf die im geltenden Bestellformular Bezug genommen wird, in Bezug auf die laufenden Dienstleistungen ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden mindestens 2 (zwei) Monate vor der Umsetzung mitgeteilt. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist die Anwendung dieser Änderungen per Einschreiben mit Rückschein abzulehnen, der spätestens nach Ablauf der oben genannten Frist von 2 (zwei) Monaten bei APP'Live eingegangen ist. . In diesem Fall werden die Dienste bis zu dem im Bestellformular angegebenen Ablaufdatum ohne Verlängerung fortgesetzt und dies abweichend von den Bestimmungen der Sonderbedingungen, die die Dauer der verschiedenen von APP'Live angebotenen Dienste regeln.

 

26. Beweisvereinbarung

Alle zwischen den Parteien ausgetauschten E-Mails haben Beweiskraft und sind für sie bindend.

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Die in den Computersystemen von APP'Live geführten computergestützten Register werden unter sicheren Bedingungen aufbewahrt und gelten als Beweis für die Kommunikation zwischen den Parteien.

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Die Archivierung und Speicherung der Zugriffe auf die Dienste erfolgt auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger, der als Beweismittel vorgelegt werden kann.

 

27. Streitigkeiten

Der Vertrag unterliegt französischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien über den Abschluss, die Auslegung und/oder die Ausführung dieses Vertrags wird die ausdrückliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von Bourges ungeachtet mehrerer Beklagter oder Gewährleistungsansprüche, auch für Notverfahren oder Sicherungsverfahren, in Eilverfahren oder auf Antrag.

 

28 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem Zustandekommen, der Auslegung, der Ausführung, der Beendigung oder der Beendigung des Vertrags ergeben, werden Gegenstand eines Versuchs einer gütlichen Beilegung sein. Andernfalls wird die Streitigkeit vor das zuständige Gericht von Bourges gebracht, dem die Parteien die Zuständigkeit zuschreiben, auch im Falle mehrerer Beklagter oder Gewährleistungsansprüche.

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MAGIC ANIM' Vereinsgesetz 1901 - SIRET: 485 164 628 00011 - 6 rue Jules Louis Breton 18100 VIERZON - 06 14 58 23 03

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